Unternehmer & Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin
Gefährdungsbeurteilung entlang der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden neue und spezifische Arbeitsschutzregeln in Bezug auf SARS-CoV-2 eingeführt. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung regelt die Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz. Hierdurch sollen Beschäftigte im betrieblichen Kreis vor der schnellen Verbreitung des Coronavirus einschließlich der Mutationen geschützt werden.
Machen Sie jetzt mittels unserer einfachen und effizienten Lösung eine schnelle Gefährdungsbeurteilung, um die zu erfüllenden Sicherheitsstandards hinsichtlich COVID-19 in Ihrem Unternehmen zu überprüfen (produktionsspezifische Bereiche ausgeschlossen).